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Maklerprovision 2026: Wer zahlt was?
Bestellerprinzip, hälftige Teilung beim Verkauf und die Unterschiede zwischen Miete und Kauf — die Maklercourtage einfach erklärt.
7 Min Lesezeit
Die Maklerprovision — auch Courtage genannt — ist für viele Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter einer der unklarsten Punkte im gesamten Immobilienprozess. Seit einigen Jahren regelt der Gesetzgeber in Deutschland genauer, wer sie in welcher Höhe zu tragen hat. Hier die wichtigsten Grundlagen, Stand 2026.
Beim Kauf: hälftige Teilung ist gesetzlich vorgeschrieben
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern eine gesetzliche Regelung: Wird der Makler nur von einer Seite beauftragt, darf er von der anderen Seite höchstens die Hälfte der insgesamt vereinbarten Provision verlangen — und auch das nur, wenn die beauftragende Partei ihren Anteil nachweislich bereits gezahlt hat oder zeitgleich zahlt. In der Praxis hat sich dadurch die hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer als Standard etabliert.
- Beide Seiten zahlen ihren Anteil in der Regel direkt an den Makler (sogenanntes Innenprovisionsmodell), nicht mehr untereinander.
- Eine Umgehung dieser Regel — etwa durch überhöhte Kaufpreise zur versteckten Verlagerung der Provision — ist unwirksam.
- Die Höhe der Provision selbst ist gesetzlich nicht gedeckelt und frei verhandelbar; üblich sind in Hessen derzeit Gesamtsätze im mittleren einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises, je zur Hälfte auf Käufer und Verkäufer verteilt.
Bei der Miete: das Bestellerprinzip gilt schon länger
Für Mietverhältnisse ist die Rechtslage klarer und gilt bereits seit 2015: Es zahlt, wer den Makler beauftragt hat — das sogenannte Bestellerprinzip. Da in aller Regel der Vermieter den Makler mit der Vermietung beauftragt, trägt er auch die Provision. Verlangt ein Makler die Courtage dennoch vom Mieter, ohne dass dieser ihn selbst beauftragt hat, ist das unzulässig.
Was die Provision eigentlich abdeckt
Eine marktgerechte Maklerprovision ist keine reine Vermittlungsgebühr, sondern deckt in der Regel die professionelle Aufbereitung des Exposés, die Vermarktung über relevante Kanäle, die Organisation und Durchführung von Besichtigungen, die Bonitäts- und Ernsthaftigkeitsprüfung von Interessenten sowie die Begleitung bis zum Notartermin ab. Gerade dieser letzte Punkt — ein durchgehender Ansprechpartner statt wechselnder Kontakte — macht für viele Verkäufer den eigentlichen Mehrwert aus.
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